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                                                                                                                            Wir wollen Ihnen ein fairer Partner sein !                             Die gemeinsame Erörterung Ihres konkreten Bedarfs, Ihres Problems, der zeitlichen  und inhaltlichen Vorstellungen sowie Zielsetzung einer Beratung oder Dienstleistung  ist für Sie kostenfrei .
Kosten entstehen Ihnen erst dann, wenn Sie einen konkreten Beratungs – oder Dienstleistungsauftrag erteilen.

Wir unterbreiten Ihnen auf Basis der gemeinsamen Erörterung ein maßgeschnei-dertes Angebot. Dabei werden Dauer, Intensität, Schwierigkeit und andere Faktoren  Ihrer Aufgabenstellung und unserer Leistungserbringung bzw. –erreichung individuell berücksichtigt und vereinbart.

Unsere Vorstellung von Fairness und partnerschaftlicher Zusammenarbeit ist  :


Angeboten werden  ….

bei eintägigen Einsätzen / Kurzeinsätzen                                                Honorarabrechnung zum Stundensatz  + gesetzl. MwSt                                           bei Mitberechnung  der An- / Abreisezeiten sowie Reisekosten nach Aufwand / bei PkW – Fahrten 0,75 € / km

bei mehrtägigen Einsätzen mit Übernachtung     
Honorar - Tagessätze incl. An- / Abreisezeiten  + gesetzl. MwSt                               
je nach Art und Dauer des Einsatzes                                                        
zuzügl. Übernachtungs-/ Reisekosten nach Aufwand / bei PKW – Fahrten 0,75 € / km

bei längeren Einsätzen oder langfristigen Aufträgen
sind individuelle, auch erfolgsorientierte Vereinbarungen unter Berücksichtigung der gemeinsamen Zielsetzung                                                                                   ebenso wie                                                                                                        Pauschal – Honorare bei definierbarem Leistungsinhalt / -umfang                                 möglich .

Kopien / Fotos / sonstige Auslagen – als reine Aufwandsberechnung.

Nebenkosten – Pauschalen oder NK-Kostenvorauszahlungen können bedarfsweise vereinbart werden.

Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach dem jeweiligen Einsatzende – bei längeren Einsätzen und Aufträgen mit vereinbarten Zwischenzielen wird in der Regel eine Teilabrechnung / eine Zwischenrechnung / ein Zahlungsplan vereinbart.


 
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